Beratungsangebote

Ernährungsberatung (gemäß §20 Prävention)

Die präventive Beratung wendet sich vorwiegend an gesunde Menschen und Menschen in besonderen Lebenssituationen. Ziel ist es, ernährungsabhängigen Erkrankungen vorzubeugen und das Wohlbefinden zu steigern. Durch eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung können Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten und verbessert werden.

Für eine Beratung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Anzahl der Gespräche richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen.

Bei diesen Themen unterstütze ich Sie gerne:

  • Individuelle Ernährungskonzepte unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände
  • Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Bedarfsgerechte Ernährung von Kindern und Jugendlichen
  • Reduzierung von leichtem Übergewicht (BMI 25-29)
  • Ernährung in den Wechseljahren
  • Ernährung in der zweiten Lebenshälfte

 

Ernährungstherapie (gemäß § 43 Rehabilitation)

Eine ernährungstherapeutische Beratung ist notwendig, wenn bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt wurde, die eine individuell angepasste Ernährungsweise erfordert. Sie ist ein wichtiger Therapiebestandteil bei ernährungsabhängigen Erkrankungen.
Für eine Kostenerstattung der Krankenkasse sind eine ärztliche Verordnung und ein Kostenvoranschlag notwendig. Es werden max. 5 Termine bezuschusst (Erstberatung und 4 Folgeberatungen). Die meisten Krankenkassen erstatten
80 %-100 % der Kosten. Der Förderhöchstbetrag ist dabei unterschiedlich. Bei einer Privatversicherung ist eine Kostenübernahme abhängig von der Tarifvereinbarung.

Mögliche Indikationen für eine ärztliche Verordnung:

  • Übergewicht (ab BMI 30)
  • Ernährung nach adipositaschirugischen Operationen (Magenband, Magenbypass)
  • Diabetes mellitus
  • Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterinwerte und/oder Triglyceridwerte)
  • Gicht/erhöhte Harnsäurewerte
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (z.B. Lactose, Fructose, Sorbit, Histamin)
  • Nahrungsmittelallergien
  • Zöliakie
  • Untergewicht/Malnutration
  • Osteoporose
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Erkrankungen der Leber
  • Erkrankung der Bauchspeicheldrüse
  • Erkrankungen der Niere
  • Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimie, Binge-Eating)

Wenn Sie einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten, können Sie das Formular für die ärztliche Verordnung hier herunterladen. Dieses wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt. Auf dieser Grundlage erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Erstellung des Kostenvoranschlags ist kostenlos und unverbindlich.
Wegen meiner Ausbildung zur staatlich anerkannten Diätassistentin und den von mir erworbenen Zusatzqualifikationen, werden meine Leistungen von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.

 

Ablauf einer Ernährungsberatung

In einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Gespräch informiere ich Sie gerne über mein Angebot und Ihre Fördermöglichkeiten. Bei Interesse können wir einen Termin vereinbaren.

Beim ersten Termin erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch über Ihr Anliegen, die ärztlichen Befunde, Ihre Beschwerden und Essgewohnheiten.

Ein vorbereitetes Formular hilft Ihnen dabei, Ihre Ernährungs-und Trinkgewohnheiten eine Woche lang zu protokollieren.
Dieses Ernährungsprotokoll ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Gespräche. In diesen entwickeln wir gemeinsam Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ernährungsweise positiv verändern können.